Ausschuss für Gesundheit und Kliniken empfiehlt Standort „Nordwestlich Holderstock“

Ausschuss für Gesundheit und Kliniken empfiehlt Standort „Nordwestlich Holderstock“

Gremium ist der Auffassung, dass Standort „Nordwestlich Holderstock“ den Kriterien am besten gerecht wird

Offenburg, 30. April 2019 – Für einen Neubau des Ortenau Klinikums in Offenburg wird nach Auffassung des Ausschusses für Gesundheit und Kliniken des Ortenaukreises der Standort „Nordwestlich Holderstock“ den Kriterien am besten gerecht. Auf der Grundlage der Bewertung der potenziellen Betriebsstellen durch die Fachbehörden von Kreis- und Stadtverwaltung hat der Ausschuss heute mit großer Mehrheit dem Kreistag die Annahme dieses Betriebsstellens empfohlen, sollte die Stadt ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Zugleich stimmte der Ausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls mit großer Mehrheit für eine Ergänzung des Empfehlungsbeschlusses, in der eine langfristige Weiterführung des Ortenau Klinikums an der Betriebsstelle Offenburg Ebertplatz im Rahmen der Agenda 2030 abgelehnt wird.

Der Entscheidung des Kreisgremiums ging eine intensive Prüfung von zunächst vier von der Stadt Offenburg vorgeschlagenen Betriebsstellen für einen Klinikneubau mit rund 850 bis 900 Betten und einer Gesamtfläche von rund 20 Hektar voraus. Im Laufe der Standortdiskussion prüfte die Stadt Offenburg auf Anregung der Bürgerschaft vier weitere mögliche Betriebsstellen. Im Juli 2018 hatte der Kreistag in einer Vorauswahl eine weitere, gleichwertige Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit der beiden Betriebsstellen „Nördlich Windschläg“ und „Nordwestlich Holderstock“ beschlossen.

Die beiden Standortalternativen wurden von der Kreis- und Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten auf der Basis gemeinsam definierter Kriterien geprüft und bewertet. Die Matrix beinhaltet sowohl standortbezogene wie klinikverbundsbezogene Kriterien. Die standortbezogenen Kriterien erfassen Themen wie Siedlungsstruktur, Städtebau, Erschließung, Ökologie, Immissionen / Emissionen, Verfügbarkeit sowie Gelände- und Bodenverhältnisse. Die klinikverbundsbezogenen Kriterien berücksichtigen die Themenfelder Lage im Klinikverbund / Versorgungsraum und Erreichbarkeit -Individuell als auch mit Bussen und Bahnen. Die Kreisverwaltung hat die klinikverbundsbezogenen Kriterien mit 60 Prozent höher bewertet, als die standortbezogenen Kriterien mit 40 Prozent, da den dort abgebildeten Kriterien eine entscheidende fachliche wie klinikpolitische Bedeutung zukommt.

Die Ergebnisse der Bewertungsmatrix dienten als Entscheidungsgrundlage für die Befassung des Kreistags und des Gemeinderats und wurden zeitgleich der Öffentlichkeit und den Gremienmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Dateien und weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Ortenau Klinikums (<link http: www.agenda2030-ortenau-klinikum.de>www.agenda2030-ortenau-klinikum.de/aktuelles) und der Stadt Offenburg (<link http: www.gesundheit-braucht-verantwortung.de>www.gesundheit-braucht-verantwortung.de) abrufbar.

Zusammenfassend stellten die Fachbehörden des Landratsamts fest, dass zwar durch eine Verschiebung des Standorts „Nördlich Windschläg“ um 200 Meter nach Westen - unter Inkaufnahme der schlechteren Verfügbarkeit städtischer Grundstücke und des Entstehens einer Restfläche in der Siedlungsstruktur – u.a. die immissionsschutzrechtlichen Hindernisse überwindbar wären, jedoch wird der ursprünglich als Vorteil dieses Standorts gesehene Bahnhalt im Ergebnis nicht machbar sei. Der Standort „Nordwestlich Holderstock“ hat diesen Vorteil ebenfalls nicht, ist aber im Übrigen realisierbar“.

Der Gemeinderat der Stadt Offenburg wird am 6. Mai darüber entscheiden, welchen Standort die Stadt dem Landkreis für den Klinikneubau anbietet. Am 7. Mai entscheidet der Kreistag darüber, ob er dieses Angebot annimmt.

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