Beschäftigte des Ortenau Klinikums erhalten Corona-Prämie 2.0

Beschäftigte des Ortenau Klinikums erhalten Corona-Prämie 2.0

Rund 2,2 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes/ Klinikverbund nimmt bundesweit den achten Platz ein/ Wertschätzung für besonderen Einsatz

Das Ortenau Klinikum kann eine weitere Corona-Prämie an Beschäftigte auszahlen. Der Klinikverbund erhält dafür insgesamt rund 2,2 Millionen Euro aus Mitteln der sogenannten Corona-Prämie 2.0 des Bundes. Mit der Prämie wird die besondere Belastung bei der Versorgung von Covid-Patientinnen und -Patienten in der zweiten Jahreshälfte 2020 anerkannt. Unter den bundesweit rund 1.000 anspruchsberechtigten Kliniken sind alle Häuser des Ortenau Klinikums berücksichtigt. Der Klinikverbund steht mit den angekündigten insgesamt 2,2 Millionen Euro bundesweit an achter Stelle. Anspruch haben lediglich Häuser in Deutschland, die eine größere Zahl an Covid-Patientinnen und -Patienten behandelt haben.

„Unsere Häuser haben sich die Corona-Prämie 2.0 verdient. Ich freue mich für unsere Beschäftigten, dass wir den besonderen Einsatz in der Pandemie auch mit einer erneuten finanziellen Wertschätzung würdigen können“, betont Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller. „Die Berücksichtigung aller unsere Häuser zeigt, dass wir eine flächendeckende Versorgung von Covid-Patienten in der Ortenau geleistet haben und auch in der Pandemie auf die Leistungsfähigkeit unserer Häuser zählen können.“

Die Auswahl der Prämienempfängerinnen und Prämienempfänger sowie die Bemessung der individuellen Prämienhöhe entsprechend der Belastung durch die Versorgung von Covid-Patientinnen und -Patienten obliegt dem Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung. Neben Pflegekräften in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen sollen auch andere Beschäftigte für die Zahlung einer Prämie bestimmt werden, die aufgrund der Versorgung von Covid-Patientinnen und -Patienten besonders belastet waren. Sollte der Krankenhausträger und die Interessenvertretung der Beschäftigten einvernehmlich der Überzeugung sein, dass die Prämiensumme unter allen Beschäftigten zu gleichen Teilen aufzuteilen ist, weil sich die Belastung gleichermaßen auf alle Beschäftigten verteilt hat, so sind laut der Vorgaben auch diese nicht ausgeschlossen.

Die Auszahlung der Prämie soll spätestens bis zum 30.06. 2021 erfolgen. Geschäftsführer Christian Keller hat den Gesamtpersonalrat des Ortenau Klinikums über die angekündigten Mittel für die Corona-Prämie 2.0 informiert und zu Gesprächen über eine einvernehmliche Abstimmung zum Verteilungsmodus eingeladen.

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