Im Pflege und Betreuungsheim Ortenau Klinikum (PBO) sind ab kommenden Montag, den 18. Mai, wieder Besuche der Heimbewohner möglich. Das Pflegeheim lockert damit auf der Grundlage der neuen Bestimmungen des Landes das ab Mitte März wegen der Corona-Pandemie eingeführte Besuchsverbot. Nach einer ersten Mitteilung am Dienstag hat das Ortenau Klinikum die neue Besucherregelung für das PBO nochmals aktualisiert. Auch in den kommenden Wochen sind Änderungen der Besucherregelung nicht ausgeschlossen, da der Klinikverbund diese stets an die aktuelle Lage sowie die Vorgaben des Landes anpassen wird.
Jeder Heimbewohner darf ab Montag zwei Personen bestimmen, die eine dauerhafte Zugangsberechtigung für das Pflegeheim erhalten. Beim Betreten der Einrichtung müssen Besucher einen professionellen Mundschutz (keine Community-Maske) tragen, der bei Bedarf an der Pforte ausgegeben wird. Das Tragen einer FFP-2-Maske ist entgegen einer ersten Mitteilung des Pflegeheims für Besucher nicht notwendig. Geplante Besuche müssen vorab telefonisch angekündigt und die Besuchszeit vereinbart werden. Sind in der Einrichtung wegen bestätigter Covid-19-Erkrankungen Quarantänemaßnahmen notwendig, wird die neue Besucherregel vorübergehend ausgesetzt.