Gesundheitsamt zieht im Herbst 2020 nach Gengenbach um

Gesundheitsamt zieht im Herbst 2020 nach Gengenbach um

Absichtserklärung zum Klinikareal macht Weg für städtebaulichen Vertrag frei

Offenburg, 17. Dezember 2019 – Das Angebot medizinischer Dienstleistungen beim bisherigen Klinikareal in Gengenbach nimmt weiter konkrete Formen an. Der Kreistag des Ortenaukreises hat heute einstimmig beschlossen, das Gesundheitsamt des Ortenaukreises künftig in einem kürzlich realisierten und unmittelbar an das Klinikgelände angrenzenden Gesundheitszentrum unterzubringen und dafür Teilflächen zu erwerben. Dadurch ergeben sich deutliche Vorteile gegenüber der ursprünglich geplanten Unterbringung in einem noch zu errichtenden Neubau durch das Ortenau Klinikum.

„Mit der jetzt gefundenen Lösung können wir das Gesundheitsamt wesentlich schneller nach Gengenbach verlagern. Der noch nicht ausgeführte Innenausbau des Gebäudes ermöglicht es, die konkreten Bedürfnisse des Gesundheitsamtes zu berücksichtigen. Auch ist der Erwerb von Miteigentumsanteilen wirtschaftlicher, weil wir diese Lösung schneller realisieren können und damit Kosten für Zwischenmieten einsparen“, betont Landrat Frank Scherer.

Bürgermeister Thorsten Erny begrüßt den schnellen Umzug des Gesundheitsamtes in neue Räumlichkeiten. „Je früher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nach Gengenbach kommen, desto besser.“ Der Gemeinderat der Stadt Gengenbach sehe darin ein klares Bekenntnis des Landkreises, das vereinbarte Konzept für den ehemaligen Klinikstandort umzusetzen.

Geplant ist der Kauf von rund 1.600 qm Fläche einschließlich Nebenflächen im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss des Gesundheitszentrums. Da sich das Gebäude bereits in einem mittleren Ausbauzustand befindet, rechnet das Landratsamt mit dem Umzug schon bis Herbst 2020.

In seiner Sitzung stimmte der Kreistag auch einer Anpassung der bereits zwischen der Stadt Gengenbach und dem Kreis vereinbarten und im Ausschuss für Gesundheit und Kliniken am 23. September 2019 beschlossenen Absichtserklärung (Letter of Intent) zu. Da der Neubau des Gesundheitsamtes nicht mehr durch das Ortenau Klinikum erfolgen soll, war eine Änderung der Erklärung notwendig geworden. Kern der Absichtserklärung ist nach wie vor, dass der Spitalfonds Gengenbach auf die Geltendmachung des so genannten Heimfallanspruches aus dem notariellen Erbbaurechtsvertrag vom 24. Januar 2008 verzichtet, das ihm hieraus zustehende Rückübertragungsrecht nicht geltend macht sowie einer Änderung des Verwendungszwecks zustimmt.

Auf der Grundlage der geänderten Absichtserklärung beauftragte der Kreistag die Verwaltung, die Vorbereitungen für den städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Gengenbach vorzunehmen. Er wird Grundlage für die auf dem ehemaligen Klinikareal zur Umsetzung des „Modell Landrat“ beschlossenen Maßnahmen sein.

In mehreren Sitzungen seit Juli 2017 haben die Kreisgremien dazu einen Teilabriss des Klinikgebäudes, den Neubau einer Pflegeeinrichtung mit 45 Plätzen durch das Pflege- und Betreuungsheim Ortenau Klinikum (PBO) sowie die Sanierung und Ertüchtigung des unter Denkmalschutz stehenden „alten Spitals“ zur Einrichtung einer ambulanten Wohngemeinschaft mit acht Plätzen durch das PBO beschlossen. Weiterhin ist die Gewinnung eines privaten Investors für den Betrieb einer Einrichtung für eine Kinderheimbeatmung vorgesehen. Mit der Ansiedlung einer Behelfsrettungswache in Gengenbach zum Jahresanfang wurde bereits ein erster konkreter Schritt zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen für die nichtstationäre Gesundheitsversorgung in Gengenbach vollzogen.

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