Ortenau Klinikum: Absolutes Besuchsverbot mit vier Ausnahmen

Ortenau Klinikum: Absolutes Besuchsverbot mit vier Ausnahmen

Das Ortenau Klinikum hat angesichts der steigenden Zahl an Covid-19-Fällen vorsorglich zum Schutz seiner Patienten und Mitarbeiter für alle Klinikstandorte sowie das Pflege- und Betreuungsheim Ortenau ein absolutes Besuchsverbot verhängt. Darunter fallen insbesondere auch Besuche zu ambulanten Sprechstunden.

Das Ortenau Klinikum weist darauf hin, dass vom absoluten Besuchsverbot vier Ausnahmen möglich sind:

1) Besuche bei versterbenden Patienten. In diesem Fall kontaktiert der zuständige Stationsarzt aktiv die engsten Angehörigen und lädt diese zum Besuch ein.

2) Geburt mit Bezugsperson. Werdende Väter dürfen ihre Partnerin zur Geburt begleiten. Anschließende Besuche auf der Wöchnerinnenstation sind nicht zugelassen.

3) Eltern dürfen abwechselnd ihre minderjährigen Kinder, insbesondere in der Kinderklinik, aufsuchen.

4) Besuche von Seelsorgern sind nach vorheriger Rücksprache mit dem Behandlungsteam möglich.

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Kontakt Klinikum Wolfach

Ortenau Klinikum Wolfach
Oberwolfacher Str. 10
77709 Wolfach


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