Ortenau Klinikum: Beschäftigte stimmen Rechtsformwechsel mit sehr großer Mehrheit zu

Ortenau Klinikum: Beschäftigte stimmen Rechtsformwechsel mit sehr großer Mehrheit zu

Umfangreiche und offene Kommunikation sorgt für breites Vertrauen / Betriebsübergang stärkt Rechte der Beschäftigten langfristig

Die Beschäftigten des Ortenau Klinikums stimmen mit sehr großer Mehrheit dem zum 1. Januar vollzogenen Rechtsformwechsel des Klinikverbundes von einem Eigenbetrieb zu einer gemeinnützigen Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (gKAöR) zu. Lediglich zwei der knapp 6.000 Beschäftigten des Ortenau Klinikums haben sich aus persönlichen Gründen gegen den arbeitsrechtlich als Betriebsübergang angesehenen Rechtsformwechsel ausgesprochen. Im letzten Quartal 2022 hatte der Klinikverbund wie gesetzlich vorgesehen alle Beschäftigten schriftlich über die Gründe und Folgen des Betriebsübergangs sowie ein persönliches Widerspruchsrecht informiert.

„Das ist ein tolles Ergebnis und ein sehr großer Vertrauensbeweis in den Arbeitgeber Ortenau Klinikum. Darüber freue ich mich sehr. Der Rechtsformwechsel ist damit nicht nur organisatorisch erfolgreich umgesetzt, sondern findet auch die sehr große Zustimmung unserer knapp 6.000 Beschäftigten“, betont Christian Keller, Vorstandsvorsitzender des Ortenau Klinikums. „Wir danken allen Beschäftigten für das entgegengebrachte Vertrauen und dem Personalrat für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Die Gründe für die sehr große Zustimmung sehen Christian Keller und Personaldirektor Constantin Schmidt vor allem in der sehr vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis als Klinikträger, dem Vorstand und dem Personalrat sowie in der umfangreichen und offenen Kommunikation gegenüber den Beschäftigten. „Mit unserer breiten Information über verschiedene Kommunikationskanäle haben wir unsere Beschäftigten erreichen und davon überzeugen können, dass ihre Rechte mit dem Betriebsübergang langfristig gesichert sind. Eventuelle Unsicherheiten konnten wir so frühzeitig auffangen“, so Schmidt.

Unter anderem suchten Keller und Schmidt das Gespräch mit den Beschäftigten bei gemeinsamen Mitarbeiterversammlungen mit dem Personalrat an allen Betriebsstellen. Außerdem kommunizierte das Ortenau Klinikum mit einem Video, einer extra eingerichteten Informationsseite mit einem FAQ sowie fortlaufenden Meldungen im Intranet über den jeweiligen Stand der Vorbereitungen zum Rechtsformwechsel. Ein persönliches Anschreiben informierte die Beschäftigten insbesondere über arbeitsrechtliche Aspekte des Betriebsübergangs.

Die Beschäftigten des Ortenau Klinikums haben durch den Rechtsformwechsel Vorteile. Ihre Position und Beteiligung im Unternehmen wird gestärkt. So hat der Betriebsübergang keine direkten Auswirkungen auf den Arbeitsalltag und die bestehenden Arbeitsverträge. Die geltenden Tarifverträge und Dienstvereinbarungen finden weiterhin Anwendung, Sozialleistungen bleiben bestehen. An den Sitzungen des Verwaltungsrates des Ortenau Klinikums werden künftig zwei Vertreter des Gesamtpersonalrats teilnehmen. Zudem ist mit dem Rechtsformwechsel die öffentliche Trägerschaft des Klinikverbundes dauerhaft festgeschrieben.

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