Ortenau Klinikum beteiligt sich an bundesweitem Aktionstag für eine bessere Krankenhaus-Reform

Ortenau Klinikum beteiligt sich an bundesweitem Aktionstag für eine bessere Krankenhaus-Reform

Mitarbeiter des Klinikverbundes protestieren am 23. September auf zentraler Veranstaltung in Berlin und mit „Aktiver Mittagspause“ vor der Betriebsstelle Ebertplatz in Offenburg

Chronische Unterfinanzierung, steigende Arbeitsbelastung, mehr Bürokratie und weniger Zeit für die Patienten – mit diesen Herausforderungen haben Krankenhäuser bundesweit seit Jahren zu kämpfen. Eine Krankenhaus-Reform, die die Bundesregierung im Herbst beschließen will, sollte die Probleme anpacken. Doch die Kliniken sehen in dem Krankenhausstrukturgesetzt (KHSG) statt des angekündigten Befreiungsschlages eine massive finanzielle Verschlechterung ihrer Situation und weniger Zeit für die Patientenbetreuung.

Anlässlich der fortgeschrittenen Beratungen der Reform im Bundestag, die im Herbst verabschiedet werden soll, planen die rund 2.000 Kliniken in Deutschland am 23. September einen bundesweiten Aktionstag. Unter dem Motto „Krankenhaus-Reform? – so nicht!“ findet eine zentrale Veranstaltung vor dem Brandenburger Tor in Berlin sowie „Aktive Mittagspausen“ an allen Krankenhausstandorten in Deutschland statt.

Auch das Ortenau Klinikum beteiligt sich an der Aktion. Rund 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Ärzte, Pflegekräfte und Vertreter der Klinikleitungen, werden an der zentralen Veranstaltung in Berlin teilnehmen. Gleichzeitig werden Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Manfred Lörch sowie rund hundert Beschäftigte aller Häuser des Ortenau Klinikums um 13 Uhr vor dem Ortenau Klinikum in Offenburg, Betriebsstelle Ebertplatz, die zentrale Veranstaltung in Berlin mit einer 15-minütigen Kundgebung unter dem Motto „Ortenau Klinikum grüßt Berlin: Für eine Reform, die Kliniken und Patienten hilft“ unterstützen. Anlässlich der Aktion werden auch rund 300 Luftballons mit Postkarten der Kampagnenbotschaft in den Himmel aufsteigen.

Die zentralen Kritikpunkte der Kliniken an dem Reformvorhaben hatte Landrat Frank Scherer bereits in einem Schreiben Anfang Juli an die Bundestagsabgeordneten aus der Ortenau formuliert. Darin spricht der Landrat von „massiven finanziellen Verschlechterungen für unsere Krankenhäuser“ und bittet die Abgeordneten „dringend, diese Belastungen zu verhindern.“ Allein durch die ersatzlose Streichung des erst 2013 eingeführten sogenannten Versorgungszuschlages würde das Ortenau Klinikum rund zwei Millionen Euro pro Jahr verlieren. Diese Mittel würden jedoch dringend für die Finanzierung des Personals gebraucht, denn das vordringlichste Problem sei die Finanzierung des Personalbestandes. „Das in dem Gesetzentwurf vorgesehene Förderprogramm zu Bezuschussung von Neueinstellungen bei Pflegekräften stellt weit weniger Mittel zur Verfügung, als die Kürzungen ausmachen.“ Auch kritisiert der Landrat, dass die Reform ab 2017 vorsehe, bei einem Anstieg der Behandlungsfälle die Vergütungen für die Kliniken massiv abzusenken. Schließlich wendet sich Scherer gegen die durch das Gesetzesvorhaben weiter gestärkte „Kontrollbürokratie“ durch den Medizinischen Dient der Krankenkassen.

Während bundesweit die rund 2.000 Klinken gegen die geplante Reform aufbegehren, hat sich in Baden-Württemberg Mitte August zudem ein breites Bündnis aus Krankenhausverbänden, Gewerkschaften, Berufs- und kommunalen Landesverbänden gebildet.

In einer gemeinsamen Erklärung erhebt das Bündnis Forderungen an die Bundesregierung, die den bundesweiten Protest widerspiegeln:

Die Krankenhäuser brauchen mehr und nicht weniger PersonalDaher muss der Gesetzentwurf zum KHSG grundlegend geändert werden.

  • Es muss verhindert werden, dass durch Entzug finanzieller Mittel der Zwang zu Personalabbau entsteht.

Für das KHSG bedeutet das: Der Versorgungszuschlag muss voll erhalten bleiben.

  • Die Kosten der aktuell beschäftigten Mitarbeiter müssen auch zukünftig gedeckt sein.

Für das KHSG bedeutet das: Die Entgelte müssen so ausgestaltet werden, dass sie im gleichen Umfang steigen wie die Kosten der Krankenhäuser. 

  • Zusätzliche Leistungen müssen so finanziert sein, dass die zusätzlichen Personal- und Sachkosten gedeckt werden.

Für das KHSG bedeutet das: Die bisherigen Abschläge dürfen nicht erhöht werden.

  • Erst wenn diese Forderungen erfüllt sind und damit ein Personalabbau verhindert wird, macht ein Pflegestellenförderprogramm Sinn, mit dem gezielt Personal aufgebaut werden kann. Die aktuell vorgesehene Höhe ist allerdings angesichts des bestehenden Mangels an Pflegepersonal und den Herausforderungen durch die demographische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt absolut unzureichend. Zusätzliche Stellen müssen zu 100 Prozent finanziert werden.
  • Die Notfallambulanzen in den Krankenhäusern, die rund um die Uhr Patientinnen und Patienten hochwertig versorgen, sind seit Jahren massiv unterfinanziert. Diese Notfallleistungen müssen endlich kostendeckend bezahlt werden.
  • Grundsätzlich muss langfristig sichergestellt bleiben, dass die Versorgung mit Krankenhausleistungen als wichtige Leistung der Daseinsvorsorge nicht dem Markt oder der Marktmacht der Krankenkassen überlassen wird. Die Verantwortung der Bundesländer für die Krankenhausplanung darf nicht unterlaufen werden.
  • Die Investitionen sind auskömmlich zu finanzieren.

Für das KHSG bedeutet das: Parallel zum Gesetzgebungsverfahren muss das Fördervolumen weiter aufgestockt werden.

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