Medizinisches Personal mit Brille lächelt freundlich
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Ortenau
Pressemeldung
Klinikum

Ortenau Klinikum wird zur Anstalt des Öffentlichen Rechts

Landrat Frank Scherer: Mit der neuen Rechtsform stärken wir die Handlungsfähigkeit und die Beteiligung der Beschäftigten und bekennen uns klar und dauerhaft zur öffentlich-rechtlichen Trägerschaft.

 

Das Ortenau Klinikum startet mit einer neuen Rechtsform in das Jahr 2023. Nachdem zuvor bereits das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sowie das Regierungspräsidium Freiburg ihre Zustimmung zum Rechtsformwechsel gegeben haben, haben jetzt auch die Finanzbehörden des Landes grünes Licht erteilt. Damit kann der Klinikverbund den vom Kreistag am 8. November mit großer Mehrheit gefassten Beschluss zur Umwandlung des Ortenau Klinikum von einem Eigenbetrieb in eine gemeinnützige Kommunalanstalt der öffentlichen Rechts (gKAöR) zum 1. Januar 2023 umsetzen.

Nach knapp zweijährigen Beratungen im Kreistag und der Klärung zahlreicher rechtlicher und organisatorischer Fragen erhält das Ortenau Klinikum neue Strukturen, um seine Handlungsfähigkeit zu steigern.

„Dass die Umwandlung wie geplant zum Jahreswechsel erfolgen kann, ist eine gute Nachricht. Dadurch können wir die Vorteile der neuen Rechtsform ohne Verzögerung nutzen. Mit dieser Entscheidung stärken wir die Handlungsfähigkeit und die Beteiligung der Beschäftigten und bekennen uns klar und dauerhaft zur öffentlich-rechtlichen Trägerschaft “, unterstreicht Landrat Frank Scherer. „Für einen Klinikverbund unserer Größe und Bedeutung waren die Entscheidungsstrukturen und -abläufe nicht mehr zeitgemäß. Jetzt bekommen wir die Werkzeuge für ein schnelleres und effizienteres Handeln und können so besser auf die sich rasch ändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und den zunehmenden Wettbewerb der Kliniken reagieren. Für die Umsetzung unseres Zukunftsprojekts Ortenau 2030 und den Aufbau und die Verzahnung von ambulanten und stationären Strukturen in unseren Zentren für Gesundheit sind wir damit in den kommenden Jahren gut aufgestellt. Alle politisch relevanten Themen werden weiterhin öffentlich im Kreistag beraten und entschieden."

Der Rechtsformwechsel erfordert auch eine Neuverteilung der Zuständigkeiten der Kreisgremien. Der bisherige Ausschuss für Gesundheit und Kliniken (GKA) des Ortenaukreises wird aufgelöst. Seine politisch strategischen Aufgaben werden künftig vom Kreistag zusätzlich zu den aktuellen Zuständigkeiten wahrgenommen. Der Kreistag entscheidet damit auch künftig als höchste politische Ebene über alle politischen Grundsatzfragen zum Ortenau Klinikum. Dadurch wird eine breite demokratische Legitimation bei allen politisch relevanten Themen erreicht.

Neu geschaffen wird ein Verwaltungsrat der neuen gemeinnützigen Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts. In ihm werden künftig alle operativen Angelegenheiten des Ortenau Klinikums entschieden. Der Verwaltungsrat wird neben dem Landrat, der kraft Amtes Vorsitzender und Mitglied des Verwaltungsrates ist, 19 Mitglieder aus den Fraktionen des Kreistags umfassen und jeweils abwechselnd in den verschiedenen Betriebsstellen des Ortenau Klinikums tagen. Durch die Konzentration auf operative Angelegenheiten wird ein flexibleres Management und eine effektivere Steuerung des Ortenau Klinikums möglich. Zugleich vergrößert die Schaffung eines eigenen Verwaltungsrats für den Klinikverbund die Identifikation der mandatierten Kreisräte mit „ihrem“ Ortenau Klinikum. Die Beschäftigten wiederrum werden das neue, interne Gremium stärker als „ihren“ Verwaltungsrat wahrnehmen. Dies wird die Motivation der Beschäftigten weiterhin positiv beeinflussen.

Das Ortenau Klinikum wird künftig statt einer Geschäftsführung durch einen Vorstand vertreten. Er besteht aus dem kaufmännischen Vorstandsmitglied (bisher Geschäftsführer), dem medizinischen Vorstandsmitglied (bisher Medizinischer Direktor) und dem pflegerischen Vorstandsmitglied (bisher Leitender Pflegedirektor).

Die Beschäftigten des Ortenau Klinikums werden durch den Rechtsformwechsel keine Nachteile im Vergleich zum aktuellen Status quo erfahren. Im Gegenteil, ihre Position und Beteiligung im Unternehmen werde gestärkt. So hat das Ortenau Klinikum den Beschäftigten zugesagt, für die kommenden fünf Jahre betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Zudem werden an den Sitzungen des Verwaltungsrates künftig zwei Vertreter des Gesamtpersonalrats teilnehmen.

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Ortenau Klinikum Wolfach
Oberwolfacher Str. 10
77709 Wolfach

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