„Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ sichert medizinische Versorgung und eröffnet Perspektiven für weitere Angebote

„Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ sichert medizinische Versorgung und eröffnet Perspektiven für weitere Angebote

Notfallsprechstunde und Durchgangsarzt-Behandlung sollen ab 1. Oktober 2021 umgesetzt werden

Das Ortenau Klinikum in Oberkirch soll zum 30. September 2021 in eine „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ umgewandelt und der stationäre Betrieb eingestellt werden. Mit großer Mehrheit bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung hat der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken des Ortenaukreises heute einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an den Kreistag gefasst.

Der Empfehlungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der stationäre Krankenhausbetrieb erst dann eingestellt wird, wenn eine Notfallsprechstunde in Oberkirch eingerichtet und eine Durchgangsarzt-Zulassung der Berufsgenossenschaft innerhalb des kreiseigenen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Oberkirch vorliegt. Nach intensiven Gesprächen und Vorbereitungen mit allen Beteiligten gehen der Landkreis, das kreiseigene Medizinische Versorgungszentrum sowie das Ortenau Klinikum davon aus, dass diese in einem Ergänzungsantrag von Kreisräten aus dem Renchtal formulierten wesentlichen Voraussetzungen für eine Umwandlung bis zum 1. Oktober 2021 umgesetzt sind.

Bei seiner Einführung in den Tagesordnungspunkt dankte Landrat Frank Scherer Oberbürgermeister Matthias Braun und fünf Kreisräten aus dem Renchtal für das konstruktive Zusammenwirken bei der Erarbeitung des Konzepts. „Warum ist die Umwandlung richtig und warum ist sie jetzt schon richtig?“, führte Scherer weiter aus. „Einerseits, weil das Patientenaufkommen zurückgeht und die Personalengpässe groß sind, da junge Nachwuchskräfte insbesondere im ärztlichen Bereich kleinere Standorte aufgrund des geringen Leistungsspektrums zunehmend meiden. Andererseits, ist es gelungen, ein tragfähiges Konzept für eine lückenlose medizinische Versorgung zu entwickeln. Ein positiver, aber kein vorrangiger Aspekt ist die Tatsache, dass wir damit Einsparungen beziehungsweise eine Reduzierung des Schuldenaufwuchses erreichen. Je früher, desto besser!“, betonte der Landrat. Es sei ihm lieber, der Kreistag investiere zehn Millionen Euro in die Zukunft, als in die Vergangenheit.

Grundlage der Entscheidung sind mehrere Beratungen der vergangenen Monate. Am 15. Dezember hatte der Kreistag einem Konzept zur Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch zugestimmt und am 23. Februar im Rahmen eines Konzepts „Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau Klinikums bis 2030“ auch die vorzeitige Umwandlung der Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ beschlossen. Ein genauer Termin für die Einstellung des stationären Betriebes und den Beginn der Bauarbeiten für das neue „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ hatte das Gremium dabei noch nicht beschlossen.

Zur Einrichtung einer Notfallsprechstunde hat die Verwaltung zwei Varianten geprüft. Die im Ergänzungsantrag aufgeführte Variante 1a, nach der ein Betrieb einer Notfallpraxis durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu priorisieren wäre, wurde von der KV ausgeschlossen. Über eine geplante Variante 1b, die eine Ausschreibung und Vergabe der Leistung durch den Kreis vorsieht, stehen das MVZ und das Ortenau Klinikum mit der KV derzeit in Abstimmung. Die Verwaltung weist in ihrer Beratungsunterlage darauf hin, dass es sich bei dem gewünschten Modell entsprechend der Beschlusslage um ein bundesweit innovatives Musterkonzept handelt, für welches es keine Blaupause gibt. Die MVZ Geschäftsführung als zweite Säule wird hierzu jedoch die Beschlussfassung des Kreises umsetzen.

In die Ausschreibung sind inhaltlich alle Eckpunkte des Ergänzungsantrages eingeflossen. Die Bezeichnung "Notfallsprechstunde" in der Ausschreibung unterscheidet sich aus formalen Gründen von der Bezeichnung "Notfallpraxis" des Ergänzungsantrages. Da die KV in ihrem bestehenden Modell „Notfallpraxis“ verwendet, muss hier eine andere Bezeichnung gewählt werden.

 Im Ergänzungsantrag wurden darüber hinaus die Geschäftsführung der MVZ Ortenau und MVZ Offenburg beauftragt, eine ambulante Durchgangsarzt-Ermächtigung innerhalb des orthopädischen MVZ Standorts in Oberkirch zeitnah nach Schließung des stationären Klinikbetriebs über einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft (BG) sicherzustellen. Die MVZ-Geschäftsführung wird alles Erforderliche unternehmen, um die Beschlussfassung zum 1. Oktober 2021 umzusetzen.

Sollte der Kreistag eine Schließung des stationären Krankenhausbetriebes in Oberkirch zum 1. Oktober 2021 beschließen, wäre damit ein Baubeginn für die Bereiche MVZ und Pflegeheim im August 2021 mit Eingriffen im Bestand sowie erforderlichen Rückbauten möglich. Die Inbetriebnahme der MVZ-Praxen im Klinikgebäude ist bereits für Oktober 2021 vorgesehen. Das Pflegeheim ist voraussichtlich ab März 2023 bezugsfertig.

Der Betrieb der Hebammenpraxis bleibt von den baulichen Umbaumaßnahmen unberührt Auch der ambulante OP kann durchgängig während der Bauzeit betrieben werden. Die im Konzept des „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ vorgesehenen Genesungsbetten, ebenso bundesweit innovativ, sollen gemeinsam mit den stationären Pflegebetten ab 2023 in Betrieb genommen werden. Die bis dahin verbleibende Zeit soll für eine Klärung zur möglichen Finanzierung genutzt werden.

Der Gesamtpersonalrat des Ortenau Klinikums hat dem Konzept zur Umwidmung der Betriebsstelle Oberkirch bereits in Zusammenhang mit dem Kreistagsbeschluss am 15. Dezember 2020 zugestimmt. Bei den Mitarbeitergesprächen ist der Gesamtpersonalrat ebenfalls involviert. Die Gespräche mit den Mitarbeitern verlaufen insgesamt sehr gut.

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